Das Bundeskabinett ist am Mittwoch in Berlin zusammen gekommen, um unter anderem über ein Gendiagnostikgesetz zu beraten. In Eckpunkten des Gesundheitsministeriums ist geregelt, ob und wann Erbgutuntersuchungen etwa zu medizinischen Zwecken, in der Schwangerschaft, in der Arbeitswelt oder beim Abschluss von Versicherungen vorgenommen werden dürfen.
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